(Anlage Nr. 1 zum Öffentlichen Vertrag (Angebot) des Internet-Services de.pro.smmtouch.store)
Diese Regelung zum Verfahren der Rückerstattung von Zahlungen des Internet-Services de.pro.smmtouch.store regelt die Gründe, Bedingungen und das Verfahren für die Rückerstattung der von Nutzern gezahlten Geldmittel.
Diese Regelung gilt für alle Vertragsverhältnisse, die zwischen dem Nutzer und der Verwaltung im Rahmen des Services entstehen.
Gemäß Ziffer 6.3 des Öffentlichen Vertrags (Angebot) des Services gilt die Leistung als erbracht, sofern der Nutzer die Annahme der erbrachten Leistungen nicht begründet verweigert.
Ist der Nutzer mit der Qualität der erbrachten Leistungen unzufrieden, kann er bei der Verwaltung eine Beschwerde einreichen und darin die Gründe und Grundlagen für die Rückerstattung der vom Nutzer für die bestellten Leistungen im Voraus gezahlten Geldmittel darlegen.
Eine Rückerstattung von Geldmitteln ist ausschließlich bei einer nicht ordnungsgemäßen Erbringung von Leistungen durch die Verwaltung möglich.
Der Nutzer kann Beschwerdeschreiben über die nicht ordnungsgemäße Qualität der Leistungserbringung an die offizielle E-Mail-Adresse der Verwaltung senden - info@de.pro.smmtouch.store.
Nach Eingang einer Anfrage des Nutzers prüft die Verwaltung diese Anfrage und erteilt dem Nutzer eine Antwort. Hält die Verwaltung die Forderungen des Nutzers für rechtmäßig und begründet, kann sie dem Nutzer die gezahlten Geldmittel zurückerstatten. Die Rückerstattung erfolgt über die Zahlungsdaten, von denen diese Geldmittel gezahlt wurden. Darüber hinaus ist die Verwaltung berechtigt, für die Überweisung der Geldmittel an den Nutzer eine Provision in Höhe von 10 % des Zahlungsbetrags einzubehalten.
Hat der Nutzer eine Leistung irrtümlich bestellt und wurde diese Leistung von der Verwaltung nicht erbracht, ist der Nutzer berechtigt, bei der Verwaltung die Rückerstattung der irrtümlich gezahlten Geldmittel zu beantragen. Die Verwaltung prüft die Anfrage des Nutzers und erteilt innerhalb von zehn Tagen eine Antwort. Bei einer positiven Entscheidung der Verwaltung werden die Geldmittel über die Zahlungsdaten zurückerstattet, von denen sie an die Verwaltung gezahlt wurden, abzüglich etwaiger Provisionskosten, die bei der Rückerstattung entstehen können.
Alle anderen Streitfälle, die die Qualität der erbrachten Leistungen und die Forderung des Nutzers auf Rückerstattung der gezahlten Geldmittel (vollständig oder teilweise) betreffen, werden außergerichtlich geregelt.